Direktversicherung
Bei der Direktversicherung ist der Träger der betrieblichen Altersversorgung ein Lebensversicherer, bei dem vom Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers bzw. seiner Angehörigen abgeschlossen wird. Hinsichtlich der Leistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Das Unternehmen finanziert die Versorgungsleistungen durch Zahlung von Beiträgen an den Versicherer. Die dafür aufgewendeten Mittel stehen dem Unternehmen normalerweise nicht mehr zur Verfügung. Der Versicherer kann die Mittel dem Unternehmen durch Beleihung der abgeschlossenen Direktversicherung teilweise wieder zugänglich machen. Der Arbeitnehmer kann an der Finanzierung seiner Altersversorgung beteiligt werden.
 

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