Der Pensionsfonds ist ein seit Jahresbeginn 2002 neu zugelassener Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Beim Pensionsfonds handelt es sich um eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die für alle interessierten Arbeitgeber die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung durchführt. Versorgungsberechtigt sind die Arbeitnehmer sowie deren Hinterbliebene. Der Pensionsfonds unterliegt der Versicherungsaufsicht, da es sich um einen versicherungsnahen Durchführungsweg handelt. Im Vergleich zu anderen Durchführungswegen kann ein hoher Anteil in Aktien angelegt werden. Dadurch erhöhen sich die Chancen auf höhere Leistungen. Im gleichen Maße nehmen auch die Risiken zu. Die Versorgungsleistungen müssen in Form von lebenslangen Rentenzahlungen erbracht werden.