Sie sind Privatkunde und möchten künftig Ihren Kontoauszug bequem über das Onlinebanking abrufen?
Mit unserer bequemen Posteingangslösung und dem übersichtlichen DIN-A4-Format können Sie Ihre Auszüge komfortabel verwalten.
Der Abruf am Kontoauszugsdrucker oder der Versand per Post gehört somit der Vergangenheit an. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie unser Onlinebanking mittels PIN/TAN nutzen und die Anmeldung zum elektronischen Kontoauszug erfolgt (ist).
Die Anmeldung für das Verfahren können Sie selbst im Onlinebanking vornehmen. Eine
Kurzanleitung stellen wir Ihnen hier gerne bereit.
Alternativ können Sie auch diesen
Antrag ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben bei uns abgeben.
Warum nur für Privatkunden?Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 17.05.2005 bestehen keine Bedenken wenn im Rahmen von Steuererklärungen anstelle konventioneller Kontoauszüge elektronische Auszüge vorglegt werden.
Anders verhält es sich jedoch wenn die Kontoauszüge Bestandteil Ihrer Buchführung sind. In diesem Zusammenhang reicht der Ausdruck elektronischer Kontoauszüge auf Papier nicht aus um die Aufbewahrungspflichten gemäß § 147 AO zu erfüllen.
Wir empfehlen daher die Nutzung ausschließlich Privatkunden unserer Bank.
Wollen Sie auch Ihr Geschäftskonto umstellen, lassen Sie sich bitte eine schriftliche Bestätigung Ihres zuständigen Finanzamts aushändigen, dass dieses die elektronischen Kontoauszüge anerkennt.